AGB’S
3.2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ÜBER DIE GEWÄHRLEISTUNG BEI SCHUHEN UND LEDERWAREN
Für Schuh- und Lederwaren, die in unserem Fachgeschäft erworben wurden, gelten für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes folgende Gewährleistungen:
- Gewährleistungsansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist von 2 Jahren ab Erhalt der Kaufsache. Gewährleistungsrechte des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages den Mangel kannte. Kannte der Käufer den Mangel der Kaufsache infolge grober Fahrlässigkeit nicht, können Gewährleistungsrechte nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mangel von unserer Seite arglistig verschwiegen wurde oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben.
- Der Käufer ist berechtigt, nach seiner Wahl die Beseitigung des Sachmangels oder die Lieferung einer mangelfreien Kaufsache, unbeschadet seines Rechts auf Rücktritt vom Kaufvertrag, zu verlangen. Der Verkäufer kann jedoch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Kosten der Mängelbeseitigung sowie die Kosten der Ersatzlieferung fallen uns zur Last.
- Sollte die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel 4 Wochen – erfolgt sein, steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte stehen dem Käufer auch zu, wenn eine Nachbesserung innerhalb der nach Satz 1 für die Ersatzlieferung geltenden Frist fehlschlägt.
- Gewährleistungsansprüche können uns nur wegen der Kaufgegenstände geltend gemacht werden, die in unserem Ladenlokal erworben wurden.
- Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Kaufsache infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung durch den Käufer Schaden nimmt.
- Ausgenommen von einer uns obliegenden Pflicht zum Schadenersatz sind Schäden an Rechtsgütern des Käufers, die Folge eines Mangels der Kaufsache sind, es sei denn, diese Schäden wurden unsererseits vorsätzlich grob fahrlässig verursacht.
- Für den Fall, dass sich einzelne dieser oder künftiger Bestimmungen ganz oder zum Teil als rechtsunwirksam erweisen oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit in einem späteren Zeitpunkt verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Allgemeine Information zum Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen: Wir sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
3.3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ÜBER DIE GEWÄHRLEISTUNG TEXTILWAREN
Für Schuh- und Lederwaren, die in unserem Fachgeschäft erworben wurden, gelten für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes folgende Gewährleistungen:
- Gewährleistungsansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist von 2 Jahren ab Erhalt der Kaufsache. Gewährleistungsrechte des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages den Mangel kannte. Kannte der Käufer den Mangel der Kaufsache infolge grober Fahrlässigkeit nicht, können Gewährleistungsrechte nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mangel von unserer Seite arglistig verschwiegen wurde oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben.
- Der Käufer ist berechtigt, nach seiner Wahl die Beseitigung des Sachmangels oder die Lieferung einer mangelfreien Kaufsache, unbeschadet seines Rechts auf Rücktritt vom Kaufvertrag, zu verlangen. Der Verkäufer kann jedoch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Kosten der Mängelbeseitigung sowie die Kosten der Ersatzlieferung fallen uns zur Last.
- Sollte die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel 4 Wochen – erfolgt sein, steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte stehen dem Käufer auch zu, wenn eine Nachbesserung innerhalb der nach Satz 1 für die Ersatzlieferung geltenden Frist fehlschlägt.
- Gewährleistungsansprüche können uns nur wegen der Kaufgegenstände geltend gemacht werden, die in unserem Ladenlokal erworben wurden.
- Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Kaufsache infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung durch den Käufer Schaden nimmt.
- Ausgenommen von einer uns obliegenden Pflicht zum Schadenersatz sind Schäden an Rechtsgütern des Käufers, die Folge eines Mangels der Kaufsache sind, es sei denn, diese Schäden wurden unsererseits vorsätzlich grob fahrlässig verursacht.
- Für den Fall, dass sich einzelne dieser oder künftiger Bestimmungen ganz oder zum Teil als rechtsunwirksam erweisen oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit in einem späteren Zeitpunkt verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Allgemeine Information zum Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen: Wir sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.