Schuh Lipp und Mode Lipp sind von der 2G-Regelung nicht betroffen!
Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs wozu auch Schuhgeschäfte sowie Bekleidungsgeschäfte zählen!
Somit gilt in allen LIPP-Filialen:
KEINE 2G-Einlasskontrolle!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!